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PA2673 PH .A7 83 of tfie ^nibetsiitpofiSoi an) 4 73 -«Y I BOOK CARD r-s C-^S THE LIBRARY OF THE tJNIVERSITY OF NORTH CAROLINA ENDOWED BY THE DIALECTIC AND PHILANTHROPIC SOCIETIES PA26T3 .AT B3 QUO HkRRASSOWITZ BUCHHANDLUNG :IEIP2I6: UNIVERSITY OF NC. AT CHAPEL HILL 00016937950 This book is due at the LOUIS R. WILSON LIBRARY on the last date stamped under "Date Due." If not on hold it may be renewed by bringing it to the library. ivirta j. ü t-jc.'}. effTTTl^ tcTiS'81 RFIE££JSI M^f^^'Bl Y^m \KlJ^M mprzTW\ ^aH~1 Jvl« fonn No. 5/3 DATE DUE RET. l/^^l\\ '^AK 2 5 2011 DEC' 17 1973 ,_^ '^^ "-^ may be • kept ou^ TWO "', and is subject to a fine -jx, day thereafter. It vtaa dfty-iridicated below: SPRACHLICHER KOMMENTAR ZUR VULGÄRLATEINISCHEN APPENDIX PROBI VON W. A. BAEHRENS HALLE (SAALE) VERLAG VON MAX NIEMEYER 1922 SPRACHLICHER KOMMENTAR ZUR VULGÄRLATEINISCHEN APPENDIX PROBI VON W. A. BAEHRENS HALLE (SAALE) VERLAG VON MAX NIEMEYER 1922 Digitized by the Internet Archive in 2011 with funding from University of North Carolina at Chapel Hill http://www.archive.org/details/sprachlicherkommOObaeh GEORG VVISSOWA gewidmet I Vorwort. Als Vorlesungen über das Vulgärlatein mich veranlafsten , die Appendix Probi eingehend zu erörtern, ergab sich bald die Not- wendigkeit einer neuen Ausgabe, welche die einzelnen Erscheinungen in ihrer Entstehung und Entwicklung erklärte. Angesichts der traurigen Zeitverhältnisse rnufste der Kommentar in einer möglichst gedrängten Form zusaraniengetafst werden ; dafs die plastische Dar- stellung darunter gelitten hat, bedauere ich selbst am meisten. Aber auch in dieser Gestalt konnte das Buch nur durch das aufopfernde Entgegenkommen des Herausgebers, der die gan/en Druckkosten übernahm, erscheinen. Die Abhandlung versucht ihrerseits dazu beizutragen, die zwischen klassischer Philologie und Sprachwissen- schaft (Romanischer Philologie) noch immer klaft'ende Lücke zu überbrücken. Leider sind einige Druckfehler stehen geblieben, die unter 'Corrigenda' aufgezählt werden. Zu besonderem Dank bin ich meinem lieben Kollegen Dr. Muler tt in Halle a. S. verpflichtet, mit dem ich die ganze Arbeit, im be- sonderen die romanisch orientierten Teile, durchsprechen konnte. Auch hat er die Mühe nicht gescheut, die Korrekturbogen 3— mitzulesen. Göttingen, im Oktober 1922. Der Verfasser. Inhalt Seite I. Einleitung i II. Text 5 III. Kommentar 9 A. Vulgärlateinische Betonung 9 B. Vokalismus 12 C. Halbvokale 65 D. Konsonantismus 67 E. Formenlehre 102 F. Suffixe 117 G. Wortbildungslehre 123 H. Syntaktisches 124 I. Vermischtes 125 Indices , , 128 I. Einleitung. In dem Palimpsest Cod. Vindobon. 17 aus Bobbio sind ff. 49 r bis 52 r über eine lateinische Übersetzung der Bücher der Könige in Unzialen des 6. (?) Jahrhunderts sowohl die Instituta Artium [Probi] wie die sogenannte Appendix Probi in vorkarolingischer Cursive des 7. (8.) Jahrhunderts geschrieben. Dafs der sprachgeschichtlich weit wichtigste Teil der Appendix: porphireticiim marvior non piirpureticum marinur usw. IV, 197, 19— 199, 17K., welcher allein uns beschäftigen kann und kurz App. (Probi) genannt wird, in seiner ursprünglichen Gestalt den nämlichen Verfasser gehabt habe wie die übrigen eben- falls nur in Bruchstücken erhaltenen Werke der App. und derselbe Grammatiker auch die Instituta geschrieben habe, kann ich Barwick Herm. 54 (191g), 409 nicht zugeben. Während unser Grammatiker nur hochlateinische Formen anerkennt, dagegen vulgäre Bildungen rügt und mit dieser Methode im Gegensatz zu einer etwa seit dem I. Jhdt. n. Chr. aufkommenden Sitte steht, nach welcher neu ent- standene Vulgärformen in törichter Weise von den hochlaleinischen der Bedeutung nach differenziert wurden — vgl. das § 5b über vinea vinia, balletis baltetim usw. Gesagte — , ist dagegen in den gleichfolgenden Differentiae IV, 199, 17 — 203, 34 K. z. B. auch zwischen nohilem [generosuvi) und novilem {jiotuni omnibus) (S. 202, 19) unterschieden worden, welches Beispiel mit vinea 'Weingarten', vinia 'Schirmlaube der Soldaten' (von Cornutus GL VII, 150, 20 K. verworfen) auf einer Stufe steht und durch das regelmässige Auf- treten in verwandten Sammlungen (Mace, de emendando differ. libro Paris 1900, Indices) als echt erwiesen wird; — in unserem Traktat wäre aber novilem als vulgäre Form ohne weiteres getadelt worden, vgl. n. 198: lolerabilis non tokravilis. Auch hätte unser Anonymus zwischen ebritcs und ebriosus nicht einen Unterschied in in der Bedeutung festgestellt — so in den Differentiae p. 199, 24 K. und anderen Sammlungen — , sondern entsprechend n. 211: rabidiis non rabiosus, mit etwas übertriebenem Scheu vor dem besonders auch vulgären Suffix -osiis (§ 27), ebriosus zurückgewiesen. Während die Differentiae mit ihrer Unterscheidung zwischen paene und piue, laeimn und letiim zu der beschränkten, alltägUchen grammatischen Schablone gehören, zeigt die eigentliche App. Probi mit ihrer Ver- werfung vulgärer Bildungen, welche sie wenigstens z, T. aus der sprudelnden Quelle der lebendigen Sprache schöpft, ein wirkliclies Verständnis für sprachliche Beobachtungen und eben aus diesem Baehrens, Sprachl. Kommentar zur Vulgärlat, Appendix Probi. i Grunde beansprucht sie auch heutzutage unser Interesse. Derselbe Abstand trennt aber App. auch von den Instituta, deren Verfasser in seinen trockenen Aufzählungen jeden Sinn für lebendige Sprache vermissen läfst. Auch handelte er in seiner Orthographia, zu der App. mindestens in engster Beziehung stehen müfste, wenn ihr Verfasser die Instituta und Orthographia geschrieben hätte, wie sich aus S. 119, i— 16K. ergibt, über nomina, quae an ... in convertant , ut puia cauda et coda . . ., i ... in e '. . . vialivohis et vialevolus, . . . quae in littera plus scrihantur . . . equs et eqmis . . . hoc in 07'thographia tractare dehevms. Equs und equus wurden an- scheinend trotz 126, 29 ifoqus) beide anerkannt, während App. n. 37: equs non ecus schreibt. Wichtiger ist, dafs App. unter richtiger Trennung hochlateinischer und vulgärer Formen malivolus und malevolus anerkannt, dagegen coda verworfen hätte, vgl. n. 83: auris non oricla. Auch stellte sich der Verfasser der Orthographia trotz des verwandten Themas ein ganz anderes Ziel als App., so dafs die beiden Schriften unmöglich einem Autor gehören können. Andererseits sind Übereinstimmungen voihanden, welche auch an- gesichts der gemeinsamen Überlieferung nicht zufällige sein können, vgl. Steup de Probis gramra. i7ofF. : App. 29 avtis non az/j = Inst. 107, 19: qua de catisa . . . non hie aus dicatur; App. 30= 126,36: milex; 31 = 126, 23: soher\'^ ^2 = 130, 11: ßgel; 33 = 102, 13: ?>iascel; 36 = 102,8: harhar; 38 = 126, 29: coqus anerkannt; 138 = 59,38: tetrus; 181 = 126, i: pkps; 205 = 126,6: lapsus; 213 = 121,29: Adon. Adon wird trotz der seltenen Verwendung von beiden anerkannt (§ 27), lapsus ausnahmsweise zugunsten von lahsus von beiden verworfen (§ 17b); harhar bezeugen aufser einigen Glossen nur beide Grammatiker. Auch ist es kein Zufall, dafs gerade die aufeinanderfolgenden nn. 29, 30, 31, 32, 33, 36 u. 38 auch in den Instituta vorkommen. Da die Instituta sonst nur mit Schulbeispielen operieren, dagegen App. interessante und seltene Vulgärformen zu bieten pflegt, können nur die Instituta aus App. entliehen haben, nicht umgekehrt. Da die Worte Inst. 119,25: sunt nomina quae rem proprie co?nmufiiterve significant, proprie . . . Roma Tiheris Diocletianae . . . communiter . . . i(rhs flumen thermae, auf welche Barwick 422 aufmerksam macht, sicherlich geschrieben wurden, als die zwischen i. Mai 305 und 24. Juli 306 dedizierten Thermen durch ihre Neuheit noch besondere Aufmerksamkeit auf sich zogen, etwa vor 320 n. Chr., ist damit auch für App. der termijius ante quem gegeben. Einen anderen Terminus ergab auch die Analyse der App., welche abgesehen von einigen Doubletten in ihrer ursprünglichen Form auf uns gekommen ist und derer einzelne Beispiele von vornherein nicht systematisch geordnet waren. Baculus wird von App. (n. 9) anerkannt, ist aber nicht zufällig — anstatt haculum — erst im 3. Jhdt. belegt (§ 2b). Für die 'Weintraube' entlehnten ^ Aus suher der App. machten die Instit. sober. die Römer zuerst ein ^ßoTfJvajv, dafs bei Martial 1 1, 27, 4 auftritt; die seltsame Form hotrtius begegnet bei Cyprian und wird kaum viel früher entstanden sein ; erst Hieronymus verwendet regelmäfsig botnis = ßuTQvg und findet durch seine Autorität sofort allgemeine Nachahmung: kaum hätte App. noch bo/nms (n. 127) nach 400 n.Chr. gebilligt, s. § 3g. Ohne Zweifel haben wir unsere Schrift etwa zwischen 200—320 n.Chr. anzusetzen. Auch allgemeine Erwägungen führen zu der Annahme, dafs App. auf dem langen Weg der vulgär- lateinischen Entwickelung etwa in der Mitte steht. Einerseits können viele gerügten Formen kaum vor 200 oder 300 n. Chr. entstanden sein, ohne dafs sich bestimmteres sagen liefse — vgl. das im Kommentar z. B. über Herculens (§ 19 a), viuseum 'Mosaik' (§ 10 b), hrabiwn (§ lob), osteum (§ 5 b) u.a. Ausgeführte — ; andererseits tadelt App. zwar vulgäre Bildungen, aber oft nicht diejenigen, welche zu der jüngsten Schicht gehören und dem Romanischen unmittelbar zugrunde liegen; so verwirft sie n. 129, 164 ansar, nicht aiica, s. §3b; 29 aus, nicht *aviohis; 37 ecus, im Rom. durch caballus ersetzt; 61 osteum, nicht ustium (§ 5 b); 144 demidius, nicht das frz. demi, prov. demiei zugrunde liegende dtm^dius, das inschriftlich in der Tat bezeugt ist (§ 6 b); 157 Hntium, nicht das von den meisten rom. Sprachen vorausgesetzte lentiiun (§ 5 b); 30 milex, nicht sol(i)~ datus (§ i8a); 169 7iura, nicht *ndra (§ 23) u. a. Zur Zeit als uploads/Litterature/ w-a-baehrens-sprachlicher-kommentar-zur-vulgarlateinischen-appendix-probi.pdf
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- Publié le Jul 24, 2022
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